Die allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die Vorschriften der § 631 ff. BGB, insbesondere der § 651 a-k ff. BGB (Reisevertragsgesetz), nach denen sich die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen - dem Reisenden - und Reisebüro VIP Reisen- dem Reiseveranstalter - bestimmen.

     
Mit der Anmeldung bietet der Kunde VIP Reisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Reiseanmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende, gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch VIP Reisen zustande.
Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen im Reise-Katalog und aus den Angaben in der Reisebestätigung. Das Reisebüro VIP Reisen ist nicht berechtigt ohne schriftliche Bestätigung, Abänderungen oder Zusagen zu treffen, die von den Reisebedingungen oder Leistungsbeschreibungen des Reise-Kataloges abweichen. Unsere vertragliche Pflicht ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistung bzw. einzelnen touristischen Leistung. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil unserer Pflichten.

Nebenabreden, insbesondere Änderungen, Ergänzungen und Sonderwünsche, können wir nur als unverbindliche Wünsche an den Veranstalter weiterleiten. Sie bedürfen zur Gültigkeit daher der Schriftform. Es gelten somit als vereinbart nur die im Vertrag selbst schriftlich aufgeführten Spezifika der Reise - nur diese sind für den Veranstalter bindend. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

M-Tour Reisen GmbH ist verpflichtet den Reisenden über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von VIP Reisen nicht wider treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Wir weisen darauf hin, dass sich bei der Erbringung von Reiseleistungen der Reisepreis nicht nur aus den reinen Unterkunfts- und Transportkosten zusammensetzt, sondern auch Hafen- oder Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren und Wechselkurse zu berücksichtigen sind. Sofern sich bei einer gebuchten Reise die genannten oder ähnliche Parameter ändern, behält sich VIP Reisen vor, den Reisepreis entsprechend zu ändern, falls zwischen Vertragsabschluss und Reisetermin mehr als vier Monate liegen.

Zeitpunkt der Bezahlung: Der Reisepreis ist spätestens 14 Tage vor Reiseantritt, Zug um Zug mit Aushändigung der Reiseunterlagen, zu bezahlen. Bei kurzfristigeren Buchungen ist der Reisepreis sofort mit Zugang der Bestätigung Ihrer Buchung fällig.

Sie erhalten von VIP Reisen den Sicherungsschein Ihres Reiseveranstalters. Dieser Sicherungsschein bestätigt Ihnen, dass der Reiseveranstalter, mit welchem Sie die Reise geplant haben, nach den gesetzlichen Vorschriften sichergestellt hat, dass bei Insolvenz oder sonstiger Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters Ihnen Ihre gezahlten Beträge erstattet werden, soweit vom Veranstalter keine entsprechenden Leistungen mehr erbracht werden können. Unter anderem wird so auch dafür Sorge getragen, dass unabhängig von der Leistungsfähigkeit des Veranstalters Ihr Rückflug gesichert ist.

Übersendung der Reiseunterlagen: Falls aus zeitlichen Gründen die Ausgabe Ihrer Original-Reiseunterlagen nicht mehr möglich ist, erhalten Sie die Unterlagen per Fax-Voucher zugesandt. Die Originale werden an Ihrem Abflughafen hinterlegt.

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, wobei Stornogebühren bis zum 100 % des Reisepreises je nach Reiseveranstalter anfallen können, Stornierungen und Umbuchungen bedarf der Schriftform und können nur über VIP Reisen erfolgen. Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der Leistungsträger keine für den Kunden günstigere Möglichkeit anbietet. Stornierungsgebühren sind in den AGB`s des jeweiligen Leistungsträgers genannt. Eine Teilrückerstattung für nicht abgeflogene Teilstrecken ist ausgeschlossen.

Soweit bei den einzelnen Reiseveranstalter nichts anderes aufgeführt, sind die Stornogebühren wie folgt:

bis 21 Tage vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises

20 - 14 Tage vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises

13 - 8 Tage vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises

ab 7 Tage vor Reisebeginn 80 - 100 % des Reisepreises

Eine Abtretung von Ihren evtl. Ansprüchen uns gegenüber an Dritte, auch an Ehegatten oder Verwandte, ist unzulässig, gleich aus welchem Rechtsgrund die Ansprüche geltend gemacht werden. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen Dritter gegen VIP Reisen im eigenen Namen unzulässig.
Jeder Teilnehmer/Reisende ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass für seine Person die Zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen - insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass-, und Visagestimmungen - beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente. Im Rahmen unserer gesetzlichen Informationspflicht erteilen wir Ihnen zu diesen Fragen auf Anfrage gewissenhaft Auskunft, können dafür jedoch keine Haftung übernehmen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können. Dem Teilnehmer wird daher nahegelegt, selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen Informationen einzuholen.

Personenbezogene Daten, dieVIP Reisen zur Abwicklung des Reisevertrages zur Verfügung gestellt werden, sind gem. Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Soweit rechtlich zulässig, wird als Gerichtsstand Nürnberg vereinbart
VIP Reisen
Ludwigstraße 53
90402 Nürnberg
Stand Oktober 2001